Zum Hauptinhalt wechseln

HeideCup 2011

Suche starten
Bezirkgruppe Cellerland
  
HeideCup 2011 > Seiten > Ausschreibung  

 

“Heide - Cup 2011“

 

am 01.10. und 02.10.2011

Klassen:

gerichtet wird in der Klasse A am Samstag, den 01.10.2011

und in den Klasse F/O am Sonntag, den 02.10.2011

 

Die Prüfung ist beschränkt auf 45 Teilnehmer pro Tag.

Richter:

Thomas Kühn (D); Christian Schlögell (D);

Rainer Scesny (D)  

Veranstalter:

BZG Celler Land

Sonderleitung:

Claudia Höper Tel: 05141-9931061,

E-Mail: claudia.hoeper@drc-cellerland.de &

 

Annett Dietz  Tel: 05071-800 923

E-Mail: annett.dietz@drc-cellerland.de

Startplatzzusage

Die Startplatzzusage wird erst nach rechtzeitigem Eingang des Meldegeldes verbindlich!

Meldegeld:

45,- Euro/pro Gespann, innerhalb von 7 Tagen NACH Erhalt der Bestätigung über einen Startplatz. Erst mit dem rechtzeitigen Eingang des Meldegeldes, ist die Teilnahme am Workingtest fest reserviert. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung verfällt der Anspruch auf einen Startplatz

Meldebeginn:

Meldeschluss:  

10. August 2011

02. September 2011

Anmeldung: 

Die Anmeldung ist nur online möglich unter www.drc.de.

Der Meldende ist für die Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich. Kopien von Ahnentafel und / oder Leistungsheft sind nicht notwendig. Am Prüfungstag sind folgende Original-Unterlagen vorzulegen: Ahnentafel, Leistungsheft, gültiger Impfpass und Nachweis der Haftpflichtversicherung. Es gelten die Wettbewerbsbedingungen des DRC.

Meldeverfahren: 

Die Vergabe des Startplatzes erfolgt nach Meldeschluss. Sollten mehr

Meldungen als vorhandene Startplätze eingehen, werden die Startplätze

ausgelost. Darüber hinaus vorliegende Anmeldungen gehen automatisch

auf die Warteliste. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Alle Starter werden per E-Mail benachrichtigt.          

 

Hinweis: Hunde, die den Wettbewerbsbedingungen am Prüfungstag

nicht entsprechen, können nicht teilnehmen.

Jeder Hundeführer haftet für die durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden.

Der DRC wie auch die BZG Celler Land haftet nicht für Verletzungen die sich der Hund zuziehen könnte oder Schäden die am Auto entstehen könnten.   

Siehe auch unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen für Workingtests