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HeideCup 2010 > Seiten > Ausschreibung
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“Heide - Cup 2010“
am 25.09. und 26.09.2010
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Klassen: |
gerichtet wird in der Klasse A am Samstag, den 25.09.2010
Prüfungsleiter: Wolfgang Vergiels
und in den Klasse F/O am Sonntag, den 26.09.2010
Prüfungsleiter: Michael Walther
Die Prüfung ist beschränkt auf 45 Teilnehmer pro Tag.
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Richter: |
Annette Bürse-Hanning (D); Stefan Bürse-Hanning (D); John Juel Pederson (DK)
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Veranstalter: |
BZG Celler Land |
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Sonderleitung: |
Claudia Höper Tel: 05141-9931061,
E-Mail: claudia.hoeper@drc-cellerland.de &
Annett Dietz Tel: 05071-800 923
E-Mail: annett.dietz@drc-cellerland.de
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Startplatzzusage |
Die Startplatzzusage wird erst nach rechtzeitigem Eingang des Meldegeldes verbindlich! |
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Meldegeld: |
45,- Euro/pro Gespann Kontoverbindung: Kerstin Müller DRC BZG Celler Land, Sparkasse Celle, Kto.-Nr. 164474181, BLZ 25750001. Bitte unter Betreff: Name des Führers, des Hundes und die Startklasse angeben.
Bitte das Meldegeld bis zum 29. August 2009 auf folgendes Konto überweisen: Schecks und Bargeld werden nicht angenommen!
Erst mit dem rechtzeitigen Eingang des Meldegeldes ist die Teilnahme am Workingtest fest reserviert. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung verfällt der Anspruch auf einen Startplatz! |
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Meldebeginn:
Meldeschluss: |
10. Juli 2010
27. August 2010 |
| Anmeldung: |
Die Anmeldung ist nur online möglich unter www.drc.de.
Der Meldende ist für die Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich. Kopien von Ahnentafel und / oder Leistungsheft sind nicht notwendig. Am Prüfungstag sind folgende Original-Unterlagen vorzulegen: Ahnentafel, Leistungsheft, gültiger Impfpass und Nachweis der Haftpflichtversicherung. Es gelten die Wettbewerbsbedingungen des DRC. |
| Meldeverfahren: |
Die Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt nach Eingang des
Meldegeldes. Darüber hinaus vorliegende Anmeldungen
gehen automatisch auf die Warteliste. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle Starter werden nach Meldeschluss persönlich oder per E-Mail
benachrichtigt.
Hinweis: Hunde, die den Wettbewerbsbedingungen am Prüfungstag
nicht entsprechen, können nicht teilnehmen. |
Jeder Hundeführer haftet für die durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden.
Der DRC wie auch die BZG Celler Land haftet nicht für Verletzungen die sich der Hund zuziehen könnte oder Schäden die am Auto entstehen könnten.
Siehe auch unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen für Workingtests |
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